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Allgemeine Geschäftsbedingungen 103rooms
§ 2. Der Vertrag über ein Zimmer / Apartment beinhaltet Aufenthalt und Übernachtung ohne Frühstück(*). Die Nutzung der Küche ist dem Gast im Rahmen der Mietzeit freigestellt. Nicht zulässig sind vom Mietzweck abweichende Nutzungen insbesondere solche welche gegen die allgemeine Hausordnung und Lärmschutzverordnung verstoßen. § 3. Die Räume, insbesondere die Küche sind in ordentlichem Zustand zu verlassen. Alle über die normale Verschmutzung hinausgehende Verunreinigung, die 103rooms Zusatzkosten verursacht wird dem Gast gesondert in Rechnung gestellt. § 4. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Vertragserfüllung. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. § 5. Werden vom Vertragspartner 103rooms erbetene Vorauszahlungen nicht zum geforderten Termin geleistet, so entbindet dies 103rooms unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen. § 6. Das reservierte Zimmer / Apartment steht dem Gast am Anreisetag von 17:00 bis Abreisetag 14:00 zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 14.:00 (late check out) erfordert eine entsprechende Buchung und ist mit Zusatzkosten verbunden. Ebensolches gilt auch für vorzeitige Anreisen vor 17:00 (early check in) § 7. Reservierungen werden bis 20:00 aufrecht erhalten. Bei späterer Anreise wird um Garantiezahlung für die Buchung im voraus gebeten. Danach behält sich der Vertragspartner 103rooms vor, das Zimmer anderweitig zu vermieten. Bei Nichtanreise wird eine No-Show Rechnung von 90 % der vereinbarten Leistungen fällig. § 8. Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Vertragspartner „103rooms“ durch die Nichtinanspruchnahme kein oder ein niedrigerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist. § 9. Ist der Besteller nicht gleich dem Vertragspartner / Gast, so haften beide gesamtschuldnerisch. § 10. Die Gebühren bei Um- und Abbestellung des/ der Zimmer / Apartments entnehmen sie bitte der 103 rooms Preisliste die hier zu finden ist. § 11. Der Vertragspartner / Gast haftet gegenüber 103rooms im vollem Umfang für durch Ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste, verursachte Schäden an Gebäude und Inventar sowie für abhanden gekommene Gegenstände. § 12. Soweit wir für den Gast auf dessen Anforderung Fremdleistungen gastronomischer, technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermitteln, handeln wir im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei. (*) Frühstück und weitere gastronomische Leistungen können selbstverständlich gegen gesonderte Rechung in der „103Bar“ im Erdgeschoss bezogen werden.
103rooms 01.01.2009 |
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